Ärger
[engl. anger, Komparativ von früh-nhd. arg schlecht, böse], [EM], bez. eine Emotion, bei der die erlebende Person unzufrieden mit einem unerwünschten Ereignis ist, das sie dem tadelnswerten Tun oder Lassen einer verantwortlichen Person bzw. Institution zuschreibt (Kausalattribution). Als tadelnswert gilt eine vermeidbare Verletzung von als verbindlich angesehenen Normen einer Gemeinschaft (Normen, soziale). Je unerwünschter das betreffende Ereignis ist und je tadelnswerter das dafür verantwortliche Tun/Lassen des Urhebers, desto intensiver ist der erlebte Ärger.
Varianten des Ärger-Emotionstyps teilen diese Def., unterscheiden sich aber in best. Aspekten: So bez. Wut (vom ahd. wuot besessen, rasend) einen intensiveren Ärger; bei der Beleidigung bzw. Kränkung besteht das unerwünschte Ereignis bzw. Leid in einer Verletzung der eigenen Ehre bzw. des Selbstwertes (Selbstwertgefühl). Im Alltagssprachgebrauch wird Ärger manchmal auch mit Enttäuschung verwechselt als einer Emotion, die nach Eintritt von unerwartetem Leid, für das niemand verantwortlich ist, erlebt wird. So etwa, wenn der lang ersehnte Urlaub durch anhaltend schlechtes Wetter verregnet wird. Ärger beinhaltet jedoch einen Vorwurf, der bei einer Enttäuschung oder auch einem bloßen «Frustriertsein» (infolge einer Vereitelung eines Zieles oder Wunsches) fehlt. Mit Empörung, Entrüstung, Zorn schließlich sind dem Ärger verwandte, moralisch motivierte Emotionen gemeint (Moral), bei denen kein eigenes Leid vorliegen muss, sondern eine Normverletzung oder Ungerechtigkeit (Gerechtigkeit) durch Verantwortliche (z. B. «die Regierung») kritisiert wird.
Emotionen unterscheiden sich von bloßen Urteilen u. a. durch die Intensität ihres Erlebens. So ist intensiver Ärger mit einem best. subj. Erleben verknüpft (wie etwa das Wahrnehmen des eigenen Leides, das Überdenken der Implikationen des wahrgenommenen Normverstoßes, das häufige Denken an diese Situation, an die eigenen Umgangs- bzw. Bewältigungsmöglichkeiten (Coping, Ressource), an die Angemessenheit der eigenen Ärger-Reaktionen u. a.). Ferner kann intensiver Ärger einhergehen mit best. körperlichen Empfindungen (wie Magenschmerzen, Blutandrang im Kopf, Muskelanspannungen u. a.), mimischem (Mimik, z. B. Zusammenziehen der Augenbrauen, «Zähnefletschen») und prosodischem (z. B. Anschreien) Ausdruck sowie dem Impuls zu best. Handlungen, z. B. Beschwerde, Beschimpfung bis hin zu einer körperlichen Aggression). Während das spezif. subj. Erleben konstitutiv ist für eine intensive Ärger-Emotion, sind die anderen drei Intensitätsindikatoren zwar in ihrer Auftrittswahrscheinlichkeit erhöht; im Verlauf der Sozialisation kann aber gelernt werden, wie man sie abschwächt. So wird ein Angestellter, der von seinem Chef ungerechtfertigt kritisiert wird, diesem möglicherweise widersprechen, ihn aber vermutlich nicht beleidigen, auch wenn ein entspr. Impuls erlebt wird.
Die wichtigste Funktion des Ärger-Emotionstyps sehen Sozialkonstruktivisten (Sozialkonstruktivismus) wie Averill (1982) darin, dass er dabei hilft, die Normen und Wertvorstellungen (Werte) zu kommunizieren, die man in einer Beziehung bzw. Gruppe für wichtig und verbindlich hält. Durch die Kommunikation der sozialen Ärger-Emotion können zudem neue Regeln für das Zusammenleben ausgehandelt und ihre Einhaltung kontrolliert werden. Averill bez. den Ärger auch als «Polizeiemotion»: So wie die Polizei die Einhaltung der Gesetze in einem Staat überwacht, so kann der Ärger diese Aufgabe bei den Normen einer Beziehung bzw. Gemeinschaft übernehmen. Wer unter häufigem Erleben von Ärger leidet, sollte sich zunächst fragen, ob seine Normen möglicherweise zu relativieren sind. Bei Provokationen, die nicht durch Gespräche vermieden bzw. verhindert werden können, empfiehlt sich eine kogn. Uminterpretation: Dem Raser, der mir die Vorfahrt nimmt, könnte auch «Gedankenlosigkeit» statt «böser Absicht» unterstellt werden. Mithilfe spez. Trainings (z. B. Schwenkmezger et al., 1999) können diese und andere Ärgerbewältigungsmaßnahmen eingeübt werden.