Berufsberatung

 

[engl. career/professional/vocational guidance], [AO], eine in der Bundesrepublik Dt. durch Gesetz der Bundesagentur für Arbeit und ihren Dienststellen übertragene Aufgabe (Sozialgesetzbuch III), Jugendliche und Erwachsene vor Eintritt in das Berufsleben und während des Berufslebens in allen Fragen der Berufswahl und des beruflichen Fortkommens zu beraten. Dabei hat die Berufsberatung die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe angemessen zu berücksichtigen sowie die Belange einzelner Wirtschaftszweige und Berufe allg. wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten unterzuordnen. Bei der Berufsberatung sind die körperlichen, geistigen und persönlichen Verhältnisse der Ratsuchenden zu beachten. Die Berufsberatung hat darauf hinzuwirken, dass geeignete Ratsuchende in fachlich, gesundheitlich und erzieherisch einwandfreien Ausbildungsstellen untergebracht werden. Die Berufsberatung wird noch ergänzt durch Berufsorientierung und die Förderung der beruflichen Bildung. Berufswahltheorien.