Diagnose
[engl. diagnosis; gr. διά- (dia-) durch-, γνώσις (gnosis) Erkenntnis, Entscheidung], [DIA], Erkennung, Feststellung, Prüfung des körperlichen wie auch des psychol. Bestandes mittels Anamnese, Exploration und Untersuchung aufgrund der Symptomatik. I. d. R. erfolgt eine Diagnosestellung (Ausnahme: Blinddiagnosen) aufgrund eines diagn. Gespräch zw. Therapeut und Klient und der Nutzung standardisierter diagn. Instrumente (z. B. Interview, diagnostisches, Diagnostische Datenerhebungsverfahren) mit der Zielstellung der Abklärung bzw. Feststellung einer psychiatrischen Diagnose nach den Klassifikationssystemen International Classification of Diseases (ICD) oder Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5) (Klassifikation psychischer Störungen). Jede Diagnose ist ätiologisch (Ätiologie) auf Ursache und (oder) prognostisch, auf zukünftige Leistung, späteren Verlauf und Zustand gerichtet (Prozess-Diagnose).
Die Bedeutung der Diagnose ergibt sich u .a. aus dem Stellenwert für die richtige Indikation zur Psychoth. und die spezif., klientenorientierte Therapiegestaltung, sowie der zielgerichteten Merkmalserfassung i. R. von Verlaufsmessungen (insbes. Therapieverlaufsdokumentation und -erfolgsmessung). Für den Pat. hat die Diagnosestellung häufig aufgrund der klärenden Funktion (verbunden mit einem konkreten, als wirksam nachgewiesenen Behandlungskonzept) eine wichtige und ggf. hilfreiche Bedeutung. Differenzialdiagnose (Diakrise) ist die Unterscheidung einander ähnlicher Erscheinungen (insbes. Krankheitsbilder) aufgrund best., kennzeichnender Symptome. Als Diagnose ex iuvantibus wird die Diagnosestellung bez, die aufgrund der Wirksamkeit einer therap. Maßnahme (insbes. bei Psychopharmakotherapie) gestellt wird.