Eingangsmerkmale

 

[RF], im § 20 StGB aufgelistete juristische Sammelbegriffe für Syndrombereiche psych. Beeinträchtigungen, die mit Einschränkungen der für die Schuldfähigkeit relevanten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit einhergehen können. Genannt werden (1) krankhafte seelische Störung (Psychische Störung), (2) Intelligenzminderung, (3) tief greifende Bewusstseinsstörung und (4) schwere andere seelische Störungen. 2021 wurden die - aus psychol. Sicht teilweise pejorativen - juristisch vorgegebenen Termini «Schwachsinn» und «Abartigkeit»  durch «Intelligenzminderung» und «Störung» zur Verwendung im Rechtskontext ersetzt.

Den Eingangsmerkmalen, die nicht aus psychol. Theorien abgeleitet sind, werden konsensuell versch. Diagnosegruppen (Klassifikation psychischer Störungen) und psychopathologische Syndrombereiche (Psychopathologie) zugeordnet. (1) Das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung umfasst schwere psych. Störungen mit nachweisbarer oder postulierter organischer Ursache (psychotische Störungsbilder aus dem schizophrenen oder manisch-depressiven Formenkreis (Schizophrenie, bipolare Störungen), hirnorganisch bedingte psych. Störungen (z. B. Psychosyndrom, akute hirnorganische Zustände nach Intoxikation). (2) Das Eingangsmerkmal Intelligenzminderung beschreibt alle Störungen aus dem Bereich der nicht organisch verursachten Intelligenzminderungen. (3) Das Eingangsmerkmal der tief greifenden Bewusstseinstörung bezieht sich auf normalpsych. Beeinträchtigungen des Bewusstseins. Es bezieht sich überwiegend auf Straftaten, die unter Einfluss starker Affekte in psych. Ausnahmezuständen (Affekttat) von psychisch gesunden Personen begangen werden. Damit fällt es aus der Systematik psychopatholog. bedingter Auffälligkeiten i. e. S. heraus. (4) Das Eingangsmerkmal der Schweren anderen seelischen Störungen stellt eine Restkategorie psych. auffälliger Erlebens- und Verhaltensweisen dar, die in den anderen Eingangsmerkmalen nicht erfasst sind. Dies bezieht sich auf die neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen. Von forensischer Relevanz sind dabei primär Persönlichkeitsstörungen, Paraphilien und chron. Substanzabhängigkeit.

Referenzen und vertiefende Literatur

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