Ergonomie
[engl. ergonomics; gr. έργον (ergon) Arbeit, Wirken, νόμος (nomos) Regel, Gesetz], [AO], bez. eine interdisziplinäre Wiss.disziplin, die sich, weit gefasst, mit den Wechselbeziehungen zw. Mensch und Arbeit befasst. Die Ergonomie erarbeitet Erkenntnisse, Regeln und Methoden für die Bewertung und Gestaltung menschlicher Arbeit (Arbeitsgestaltung), u. a. mit Bezugnahme auf Wissensinhalte aus der Anthropometrie, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie sowie den Organisationswiss. Allg. verfolgt die Ergonomie als Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen (Gesundheit, berufliche Bedingungen) mit seinen physischen und psychischen Voraussetzungen zu gewährleisten sowie die Leistung des gesamten Arbeitssystems zu optimieren (Schmauder & Spanner-Ulmer, 2014). Konkreter Gegenstand ergonomischer Gestaltung sind (1) Arbeitsmittel und Produkte (Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Fahrzeuge) sowie (2) Arbeitsbedingungen (Arbeitsaufgabe, ‑platz, ‑umgebung, ‑prozesse, etc.). Zentrale Konzepte der Ergonomie für die Gestaltung und Bewertung – insbes. technischer – Arbeitsmittel und Produkte sind die Gebrauchstauglichkeit [engl. usability] (Mensch-Computer Interaktion), definiert durch die Effektivität, Effizienz und Zufriedenstellung, mit der Benutzer ihre Ziele mit einem Produkt erreichen können (DIN EN ISO 9241-11 1999), sowie die Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit [engl. accessibility] (DIN EN ISO 26800 2011), bestimmt durch das Ausmaß, in dem sich Produkte durch Menschen mit unterschiedl. Eigenschaften und Fähigkeiten nutzten lassen. Für die Bewertung menschlicher Arbeit unter gegebenen Bedingungen liegen versch. hierarchisch konzipierte Bewertungssysteme vor, zu denen das von Hacker (1986) eingeführte vierstufige System zählt, nach dem Arbeitstätigkeiten ausführbar, schädigungslos, beeinträchtigungsfrei und persönlichkeitsförderlich gestaltet sein sollten. Erkenntnisse der Ergonomie werden u. a. als Empfehlungen, in Form von Normen und Standards, arbeitswiss. Leitlinien, Regeln der Unfallversicherungsträger oder Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) umgesetzt.