Fairness
[engl.] Gerechtigkeit, [AO, SOZ, WIR], umfasst sowohl die Verteilung von Ressourcen (distributive Fairness), das Verfahren zur Entscheidungsfindung (Entscheiden, prozedurale Fairness), die Zur-Verfügung-Stellung relevanter Information (informationale Fairness) und den sozialen Umgang der Beteiligten miteinander (interpersonale Fairness). Ein verwandter Begriff ist Gerechtigkeit. Neben der Ps. befassen sich auch andere Wissenschaftsdisziplinen, v. a. die Rechts-, Politik- und Sozialwissenschaft, mit dem Thema der Fairness. Die Omnipräsenz des Strebens nach Gerechtigkeit ist vielfach belegt. Zwar ist das Gerechtigkeitsstreben universell, aber was als Recht oder Unrecht bez. wird, variiert zw. Kulturen, Kontexten und Individuen (Montada, 2011). Wenn Bedingungen als fair wahrgenommen werden, treten pos. Effekte auf die Zufriedenheit (z. B. Arbeitszufriedenheit, Kundenzufriedenheit), die affektive Bindung, das Vertrauen, auf freiwilliges Arbeitsengagement und die Leistung auf. Außerdem fördert Fairness das kooperative Verhalten, wie die Metaanalyse von Cohen-Charash und Spector (2001) zeigt. Demgegenüber führt geringe Fairness zu einer Vielzahl von ungünstigen Konsequenzen (z. B. Ärger, Hilflosigkeit, emot. Rückzug, Kündigungsabsicht, höhere Fehlzeiten, Diebstahl, mehr Stresserleben, stärkerer Widerstand gegen Veränderungen, Sabotage und Aggression). Die Herstellung fairer Bedingungen stellt insofern einen bedeutenden situationalen Einflussfaktor dar.
Distributive Fairness bez. die wahrgenommene Fairness von Ergebnissen wie die Verteilung von Gütern. Sie trägt zur Strukturierung von sozialen Austauschprozessen bei (sozialer Austausch). Eine Verteilung wird dann als fair wahrgenommen, wenn sie unter Berücksichtigung best. Spielregeln zustande gekommen ist. Das Equity-Modell (Adams, 1965; Walster et al., 1973) nimmt an, dass ein Ergebnis als fair eingeschätzt wird, wenn das Verhältnis des eigenen Inputs (z. B. Arbeitsleistung) zum eigenen Output (z. B. Bezahlung) dem entspricht, was relevante Bezugspersonen erreichen (relative Gleichheit). Der Mehrprinzipienansatz der Fairness geht davon aus, dass neben der Equity-Norm auch versch. andere (konkurrierende) Normen einer fairen Verteilung zugrunde gelegt werden können. An erster Stelle ist die Norm der absoluten Gleichheit (equality) zu nennen. Außerdem spielt die Bedürftigkeit (need) eine große Rolle (Schwinger, 1986). Im Berufsleben wird die Bezahlung i. d. R. durch eine Kombination von relativer und absoluter Gleichheit bestimmt. Die Gewichtung von relativer und absoluter Gleichheit bei der Herstellung der Bezahlungsverteilung lässt sich math. modellieren, sodass ein obj. Bezugssystem für die Zuteilung von Belohnungen bei unterschiedlichen Leistungen zur Verfügung steht (Bierhoff & Rohmann, 2011). Ein Bsp. verdeutlicht die Plausibilität unterschiedlicher Gerechtigkeitsargumente (Montada, 2011): Wenn ein Erbe unter den Kindern aufgeteilt wird, kann es gleich verteilt werden, es kann unter Berücksichtigung der Vorleistungen jedes einzelnen Erben verteilt werden oder es kann nach der Bedürftigkeit der Erben verteilt werden.
Prozedurale Fairness bez. die Fairness des Entscheidungsverfahrens. Nach Thibaut & Walker (1975) lässt sich in diesem Zusammenhang zw. Prozesskontrolle und Entscheidungskontrolle unterscheiden. Liegt die Entscheidungskontrolle z. B. bei einer Autorität, erweisen sich die Bedingungen der Prozesskontrolle für die Betroffenen als bes. bedeutsam. Leventhal (1980) postulierte sechs Regeln der prozeduralen Fairness: (1) Die verwendeten Regeln und Entscheidungsprozesse sollten auf alle Personen gleichermaßen und für die gesamte Dauer des Verfahrens angewendet werden (Konsistenz); (2) die Entscheidung sollte nicht durch persönliches Interesse oder Voreingenommenheit der Entscheidungsträger beeinflusst werden (Neutralität); (3) für die Entscheidungsfindung sollten genaue Informationen gesammelt werden (Akkuratheit); (4) es sollte eine Möglichkeit geben, dass fehlerhafte oder unangemessene Entscheidungen rückgängig gemacht werden können (Revidierbarkeit); (5) das Verfahren sollte den persönlichen Wertvorstellungen der Betroffenen bzw. ethischen Werten entsprechen (Ethik) sowie (6) die Bedürfnisse und Meinungen aller betroffenen Parteien sollten berücksichtigt werden (Repräsentativität). Eine zentrale Komponente der prozeduralen Fairness ist die Chance für die Betroffenen, ihre Meinung zur Sache und zum Verfahren zu äußern (voice).
Informationale Fairness betrifft den transparenten Umgang mit Information. Die informationale Fairness ist hoch, wenn den Betroffenen alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Ein modernes Bsp. ist die Dokumentation aller wichtigen Schritte der Durchführung eines Projekts in einer Internetdatei, die der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
Hohe interpersonale Fairness ist durch den respektvollen, freundlichen und würdevollen Umgang mit den Betroffenen durch die Entscheidungsträger gekennzeichnet. Dazu zählen das Aufgreifen von Sorgen und Befürchtungen der Betroffenen und die Vermittlung von Verständnis und Unterstützung.
Da es keine obj. Wahrheit über die Fairness gibt, kann man sich nur auf subj. Überzeugungen und Einstellungen stützen. Das führt dazu, dass an die Stelle des empirischen Beweises der Diskurs tritt, durch den Gerechtigkeitskonflikte beigelegt werden können. Ein Bsp. dafür ist die Mediation als Verfahren zur Analyse und Aufklärung von interpersonellen oder interorganisationalen Konflikten (Konflikt, sozialer, Montada & Kals, 2007). Bei Streitigkeiten ist es die Regel, dass beide Konfliktparteien ihren Standpunkt als fair einschätzen. Konflikte werden verringert, wenn ähnliche Einstellungen der Konfliktparteien vorliegen oder wenn Vertrauen in die Rechtsprechung als staatliche Institution der Konfliktbeilegung besteht. Generell kommt es auf die Konvergenz zw. den Gerechtigkeitserwartungen der Streitparteien an. Fairness kann auch als Persönlichkeitsmerkmal betrachtet werden. In diesem Zusammenhang wird der Gerechte-Welt-Glaube (Dalbert, 2001) und die Sensibilität für Ungerechtigkeit (Thomas et al., 2011) hervorgehoben. Erstere kann für Menschen i. Allg. oder für den Beurteiler im Besonderen beurteilt werden. Letztere wird aus der Perspektive des Beobachters, des Opfers, des Täters und des Nutznießers bewertet. Organisationale Fairness, Testfairness.