Fallmanagement

 

syn. Case Management, Casemanagement, Fallführung, [KLI], bez. ein Ablaufschema i. R. sozialer Arbeit. Die Methode des Fallmanagements entstammt ursprünglich der Sozialarbeit und wurde zunächst als Erweiterung der Einzelfallhilfe [engl. case work] in den USA seit 1990 entwickelt. Das in Dt. vorwiegend nach Arbeiten von Wendt (2010) entstandene Fallmanagement zielt auf eine strukturierte, organisierte und bedarfsgerechte soziale Interventionsstrategie im Gesundheitswesen. Fallmanagement wird im stationären Bereich (Akutkliniken), der med. und beruflichen Rehabilitation, der kommunalen Sozialfürsorge und in der Arbeitsvermittlung eingesetzt. Das Fallmanagement spielt auch eine Rolle bei der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze im Hinblick auf die Betreuung und Arbeitsintegration der ALG-II-Empfänger. Im derzeitigen Gesundheitssystem wird das Fallmanagement als eine am Einzelfall orientierte Arbeitsweise verstanden, in deren Rahmen vorhandene Ressourcen der Person, Versorgungsoptionen und benötigte Versorgungsleistungen im med., psych., sozialen und beruflichen Bereich gesucht, geplant, verbessert, koordiniert, überwacht und bewertet werden. Es wird in erster Linie geklärt, welche Dienstleistungen zur indiv. Bedarfsdeckung notwendig sind und wie dieses Ziel im Hinblick auf die verfügbaren Ressourcen qualitäts- und kostenbewusst erreicht werden kann. Das Fallmanagement orientiert sich dabei eng an den Bedürfnissen und erhobenen Notwendigkeiten des Betroffenen, wobei dieser am kooperativen Fallmanagements stets beteiligt ist. Fallmanagement stellt damit einen zentralen Lösungsansatz für die vielfältigen Versorgungs- und Steuerungsprobleme in komplexen und hochgradig arbeitsteiligen Sozial- und Gesundheitssystemen dar. Auf diese Weise soll eine Interpretation in den Alltag (Familie, soziales Umfeld) und ins Arbeitsleben erreicht werden.

Zur Erreichung der genannten übergeordneten Ziele werden folg. Teilziele formuliert: (1) Entwicklung und Umsetzung von Motivationsstrategien und Anreizsystemen, (2) Koordination und Optimierung einer kontinuierlichen und angemessenen Pat.-versorgung im gegliederten Sozialversicherungssystem (Versorgungsforschung), (3) Unterhaltung und Fortentwicklung des sozialen Netzwerks (Arbeitgeber, Familie, Facharzt, Psychotherapeut) durch Kommunikation, Fallkonferenzen und Initialisierung von Rückmeldeschleifen, (4) kooperative Entwicklung und Stabilisierung indiv. Bewältigungsstrategien des Versicherten, (5) kooperative Einschätzung von Ist-Soll-Diskrepanzen unter Berücksichtigung sozialmed. und sozialrechtlicher Aspekte sowie (6) Evaluation und Qualitätskontrolle (Qualitätssicherung). Besteht ein Unterstützungsbedürfnis, bestimmt der Fallmanager kooperativ mit dem Kunden (Pat.) Ziele, erhebt und dokumentiert die für die Zielerreichung relevanten Bereiche, sucht Problemlösestrategien und -instrumente und wählt daraus die effizientesten Mittel zur Bewältigung der vorliegenden Probleme des Pat. aus. Der Erfolg des Fallmanagements hängt dabei entscheidend von der fachkundigen Berücksichtigung und wechselseitigen Kombination der persönlichen Eigenschaften und Voraussetzungen des Pat., der vorhandenen Informationsquellen und des professionellen Netzwerkes sowie von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ab. Dabei muss ein Fallmanager Kompromisse finden: So treffen die spez. Bedürfnisse und Hilfserfordernisse des Pat. auf Beschränkungen im Angebot der gewünschten Hilfen. In manchen Fällen bestehen auch Diskrepanzen zw. den Wünschen der Pat. und den Einschätzungen der tatsächlichen Erfordernisse seitens der Leistungsträger. Der Fallmanager übernimmt drei miteinander in Konkurrenz stehende Funktionen, wenn er zum einen als Interessenvertreter des Pat. auftritt, gleichzeitig bedarfsgerechte Hilfeleistungen unterschiedlicher Leistungsträger organisieren, koordinieren und optimieren und zum anderen den Zugang zu diesen Leistungen steuern soll. Dem Fallmanager fällt dadurch eine Schlüsselposition als Koordinator von Zielen, sozialen Dienstleistungen und Informationen sowie Qualitätsmanager der Leistungen in Bezug auf inhaltliche und formale Qualität sowie für deren Kosten-Nutzen-Relation (Gesundheitsökonomie) zu. Das Fallmanagement findet seine gesetzliche Grundlage vorwiegend in den Sozialgesetzbüchern (SGB), bspw. im SGB II für die Wiedereingliederung in die Beschäftigung, SGB V für die Betreuung von Pat. in der integrierten Versorgung, SGB VIII als steuernde Fachkraft mit Garantenstellung i. R. der Hilfen zur Erziehung (Jugendhilfe; Frühe Hilfen) als Fallmanager des Jugendamts, SGB XI i. R. der Pflegeberatung bzw. in den Pflegestützpunkten und SGB XII für die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.

Referenzen und vertiefende Literatur

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