Forensische Psychologie

 

[engl. forensic psychology; lat. forum Marktplatz, Gerichtsstätte], [RF], s. Gebietsüberblick «Rechtspsychologie und Forensische Psychologie». Teil der Angewandten Ps., in dem psychol. Methoden und Erkenntnisse, insbes. die diagn. Möglichkeiten der Ps., der Rechtspflege zur Verfügung gestellt werden, damit diese in den Stand versetzt wird, «richtiges Recht» (Larenz 1979) zu sprechen. Sie behandelt die wiss. Grundlagen des ps. Sachverständigen in Gerichtsverfahren. Im Bereich der Strafrechtspflege werden Ps. als Sachverständige zugezogen, v. a. zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, der Zuverlässigkeit einer Wiedererkennung, der Beurteilung der Verantwortungsreife bei Jugendlichen, des Entwicklungsstandes bei Heranwachsenden und der Schuldfähigkeit, gelegentlich auch für die Identifizierung des Urhebers eines anonymen oder pseudonymen Schreibens (Schriftexpertise). Im Bürgerlichen Recht sind es v. a. familienrechtliche Fragen (Sorgerechtszuerteilung, Besuchsrechtsregelung) und die Frage nach dem Vorliegen der subj. Voraussetzungen der Deliktsfähigkeit. Im Verwaltungsrecht werden Psychologen zugezogen zur Beurteilung der Kraftfahreignung. Aussagepsychologie, Familienrechtspsychologie, Kriminalpsychologie.

Referenzen und vertiefende Literatur

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