Gewaltdelikt, sexuelles
[engl. sexual assault/violence], [RF], das sexuelle Gewaltdelikt fasst strafrechtlich als Vergewaltigung und als sexuelle Nötigung bez. Delikte zus. Essenziell ist die Gewaltanwendung (Gewaltdelinquenz) bzw. Drohung mit Gewalt gegenüber dem Opfer unter sexueller Zielsetzung. Vergewaltigung wird spezifiziert durch Vollzug oder Versuch der Penetration. Schorsch (1971) beschrieb in seiner inzw. replizierten Beobachtung den asozialen Notzuchttäter, der aus ungünstigem sozialem Milieu stammend durch bes. brutale und demütigende Behandlung des Opfers auffällt, den von innerer Spannung belasteten retardierten Spätentwickler (Retardation), der gelegentlich nach der Tat sein Verhalten gegenüber dem Opfer zu verharmlosen versucht, und den Täter «infolge geschlechtsspezif. Situationsverkennung», der nach zunächst einvernehmlichem Kontakt mit dem späteren Opfer zum sexuellen Gewaltdelikt übergeht und hernach die Einwilligung des Opfers reklamiert (date raping). Diese Typologie bedarf der Ergänzung durch die selteneren Formen des sexuellen Gewaltdelikts als Ausdruck von Triebdeviation und des sexuellen Gewaltdelikts im Zuge einer anderen Straftat, meist Raub oder Einbruch (felony rape), wobei diese Delikte von anderen sexuellen Gewaltdelikten durch die Motivation (Motiv), nicht durch das Tatmuster, zu unterscheiden sind. Als bes. verschärfende Bedingung des sexuellen Gewaltdelikts ließ sich die gemeinschaftliche Ausführung durch mehrere Täter nachweisen.