Gewaltdelinquenz
[engl. violent crime; lat. delinquere Schuld auf sich laden], [PER, RF, SOZ], dient als Oberbegriff für strafrechtlich sanktionierte körperliche Aggressivität. Gewaltdelinquenz schließt Formen impulsgesteuerter und instrumenteller Aggression ein, ebenso die Drohung mit Gewalt. Aus der Vielfalt von Gewaltdelinquenz hat die psychol. Forschung vornehmlich solche Tatmuster herausgegriffen, die häufig Gegenstand psychol. Expertise sind, nämlich Tötungsdelikte (Beziehungstat, Raubmord, Sexualmord) und sexuelle Gewaltdelinquenz (Gewaltdelikt, sexuelles). In der kriminalpsychol. Theorie ist neben die ursprünglich dominierende täterbezogene Perspektive die tatzentrierte, situationsbezogene getreten. Diese Entwicklung trägt der Tatsache Rechnung, dass auch für einen gewaltbereiten Menschen Gewaltdelinquenz ein eher seltenes Ereignis darstellt (Kriminalstatistik). Sind Korrelationen zw. Persönlichkeitsmerkmalen und Gewaltdelinquenz nachgewiesen, so zw. Gewaltdelinquenz und mangelhafter Impulskontrolle, Empathiemangel und Sozialisationsdefiziten, dann bedarf es zur Erklärung der Tat doch der Erfassung konstellativer Faktoren in der Tatsituation. Als wiederkehrende Einflüsse dieser Art wurden u. a. interpersonale Konflikte sowie steigender Problemlösungsdruck nach Frustration (Frustrations-Aggressions-Hypothese) identifiziert, wobei geschwächter Handlungsregulation z. B. infolge Alkoholisierung besondere Bedeutung beizumessen ist. Als charakteristisch für schwere Gewaltdelinquenz kann eine Eigendynamik von anfänglich diffuser zu gezielter Aggression gelten. Diesem Vorgang entspricht wachsender Handlungsdruck und Verengung der kogn. Abläufe beim Täter.