Handlungskontrolle
([engl. action control], [EM], die Handlungskontrolle dient der Umsetzung von schwer realisierbaren Verhaltenszielen (Ziele), indem sie zielkongruentes Verhalten unterstützt (z. B. durch strategische Aufrechterhaltung der Motivation) und gegen konkurrierende Handlungstendenzen abschirmt (z. B. Kuhl 1983; Handlungskontrollmechanismen). Als wesentliche Prozesse der Handlungskontrolle nennt Kuhl die Aufmerksamkeitskontrolle (z. B. Aufmerksamkeit, selektive für förderliche Informationen), die Enkodierkontrolle (z. B. tiefere Verarbeitung intentionskongruenter Informationen), die Emotionsregulation (z. B. Unterdrücken ungünstiger Emotionen), die Motivationskontrolle (z. B. Bewusstmachen pos. Handlungskonsequenzen), die Umweltkontrolle (z. B. Stimuluskontrolle), eine sparsame Informationsverarbeitung (z. B. Beenden der Informationssuche nach Intentionsbildung) sowie die Misserfolgsbewältigung (z. B. Zielentbindung).
Die Handlungskontrolle ist somit ein volitionales Konstrukt (Volition), das herangezogen wird, um Befunde zu erklären, nach denen eine ausgeprägte Zielbindung (Commitment) noch keine Zielerreichung garantiert (Intentions-Verhaltens-Lücke). Die Prozesse der Handlungskontrolle haben jedoch nach Kuhl auch motivationale Anteile, da bereits während des Prozesses der Zielbildung bedeutsame Absichtstendenzen gegenüber weniger wichtigen priorisiert werden. Nach Kuhl laufen die Prozesse der Handlungskontrolle sowohl aktiv (bewusst) als auch automatisch (unbewusst) ab (Bewusstsein). Der Einsatz dieser Prozesse hängt laut Kuhl von der Handlungsorientierung bzw. Lageorientierung einer Person ab, wobei Handlungsorientierung die Persönlichkeitseigenschaft (Persönlichkeitsmerkmal) beschreibt, die Aufmerksamkeit sowohl auf die gegenwärtige Lage als auch auf die Handlungsalternativen auszurichten. Die Lageorientierung ist u. a. gekennzeichnet durch eine Tendenz zur Rumination und resultiert häufig in der Unfähigkeit, einen Entscheidungsprozess (Entscheiden) abzuschließen. Kontrollpsychologie.