Objektivität

 

[engl. objectivity; lat. obicere sich zeigen, vor Augen führen], syn. intersubj. Übereinstimmung, Konkordanz, [DIA]Gütekriterium eines psychol. Messverfahrens, das erfüllt ist, wenn die Ergebnisse vom Untersucher bzw. der Untersuchungssituation unabhängig sind. (1) Durchführungsobjektivität ist z. B. gegeben, wenn die Bearbeitung eines Tests standardisiert erfolgt: u. a. sollten die Instruktion und Bearbeitungsdauer stets identisch sein. (2) Auswertungsobjektivität ist gegeben, wenn für jedes Antwortverhalten eine eindeutige Auswertungsvorschrift (z. B. Punktvergabe durch Anwendung von Auswertungsschablonen; automatisierte Auswertung bei Bearbeitung am Computer) angewendet wird. (3) Interpretationsobjektivität ist gegeben, wenn versch. Auswerter Testergebnisse in gleicher Weise beurteilen bzw. interpretieren. I. d. R. wird diese durch die Normierung und ggf. durch typische Interpretationsbsp. erreicht. Zur Bestimmung der Objektivität können insbes. Maße der Beurteilerübereinstimmung eingesetzt werden.

Referenzen und vertiefende Literatur

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