Personalbeurteilung
[engl. employee/staff appraisal/assessment], [DIA, AO], in der dt.sprachigen Arbeitswissenschaft auch als Lesitungsbewertung (Leistungsbeurteilung, Leistungsbewertung) bez., ist in der Arbeits- und Organisationspsychologie ein Obergriff für systematische Methoden zur Einschätzung der Leistungen und Kompetenzen von Personen bei der Bewältigung ihrer Arbeitstätigkeiten. Kersting und Klehe (2018) sehen als Grundlage systematische Anforderungsanalysen, in denen die Anforderungs- und Eignungsmerkmale festgelegt werden, die erforderlich sind, damit die Person die Aufgaben bewältigen kann. Die DIN 33430 (2016) unterscheidet bei den Eignungsmerkmalen Qualifikationen, Kompetenzen und Potenziale. Kersting und Klehe (2018) untergliedern als theoretisch fundierte Eignungsmerkmale (1) kognitive Fähigkeiten (z. B. sprachliche Fähigkeiten oder räumliches Denken), (2) Motive (z.B . hohe Leistungsmotivation oder soziale Motive), (3) berufliche Interessen (z. B. praktisch-technische oder soziale Orientierung) und (4) Persönlichkeitsmerkmale im engeren Sinne (z. B. Gewissenhaftigkeit oder Extraversion). Sie führen bewährte diagnostische Messmethoden auf, wie Fähigkeits- und Intelligenztests, Fragebögen oder projektive Verfahren sowie Verfahren zur Verhaltensbeobachtung und Leistungsbeurteilung (Blickle, 2019; Kersting & Klehe, 2018).
Bei der Bewertung von Strategien und Verfahren der Personalbeurteilung sind neben der prognostischen Validität, Nutzen und Kosten auch die Transparenz, Fairness und Akzeptanz für die Beteiligten sowie die direkten und indirekten sozialen Folgen zu berücksichtigen. Werden diese Gesichtspunkte vernachlässigt, kann dies neg. Auswirkungen auf das interne Personalmarketing haben (Fluktuation). Bei der Einführung von Verfahren zur Personalbeurteilung sind Mitbestimmungs- und Kontrollrechte des Betriebs- oder Personalrats sowie tarif-, vertrags- und datenschutzrechtliche Grundlagen zu beachten (Gaul, 1990).