Prinzip der Heterogonie der Zwecke
[engl. heterogony of ends; gr. ἕτερος (heteros) andere, verschieden, γόνος (gonos) Nachkommenschaft], [EM, PHI], nach Wundt ein eigenständiges Erkenntnisprinzip der Ps. Handlungsfolgen reichen über den ursprünglich gesetzten Zweck hinaus und rufen neue Motive mit neuen Wirkungen hervor. Der gewollte Zweck führt immer Neben- und Folgewirkungen herbei, die selbst wieder zu Zwecken werden, d. h. einer immer mehr anwachsenden Organisation durch Selbstschöpfung. In den Willenshandlungen werden subj. Zweckvorstellungen verwirklicht und im Verlauf einer Zweckreihe können «aus den ungewollten Nebenerfolgen umso mehr neue Motive zuströmen, je umfassender die Reihe ist», denn die erfahrenen Diskrepanzen zu den Absichten bedingen weitere Handlungen. Dieses Prinzip sei zum Verständnis der Willensvorgänge und daher besonders auf dem Gebiet der Ethik wichtig.