Rehabilitation, berufliche

 

[engl. occupational rehabilitation], [AO, GES, KLI], berufliche Rehabilitation bez. die weitestmögliche berufliche (Wieder-)Eingliederung Behinderter. Die berufliche

Rehabilitation hat das Ziel, behinderte, von Behinderung bedrohte und chronisch kranke (chronische Erkrankungen) Menschen am Arbeitsleben teilhaben zu lassen und damit auch deren soziales Ansehen wiederherzustellen. Rechtliche Grundlagen der beruflichen

Rehabilitation sind das Dritte und Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III, IX), hieraus insbes. das Arbeitsförderungsgesetz (AfG) sowie das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) und das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Aufgabe der beruflichen

Rehabilitation ist, alle Förderungsmaßnahmen und -hilfen zu stellen, die eine individuelle und optimale Qualifizierung und eine dauerhafte (Wieder-)Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen.

Akt. Rehabilitationsansätze fußen konzeptionell auf dem Modell der ICF der WHO (International Classification of Functioning, ICF, World Health Organization (WHO)). Berufliche

Rehabilitation ist dementsprechend am Ziel der bestmöglichen Integration in das Alltags- und Berufsleben auszurichten. Während diese Zielorientierung und das Rahmenmodell in früheren Jahrzehnten trotz der in Dt. breit ausgebauten R.versorgung nur sehr allg. formuliert und verfolgt worden sind und auch die meisten R.einrichtungen in erster Linie eine umfassende med. Versorgung einschließlich körperlichem Training und Maßnahmen der Gesundheitsbildung/Patientenschulung (Psychoedukation) gewährleisteten, so ist ein zunehmender Trend festzustellen, dass insbes. der b. Bereich in der med. R. und Fragen bzw. Probleme der b. Integration der Rehabilitanden verstärkt thematisiert werden und von den Reha-Einrichtungen aufzugreifen sind. Dieser Trend wurde maßgeblich durch das in dieser Hinsicht sehr modern ausgerichtete Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe) von 2001 ausgelöst und von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) getragen. Bzgl. der Zuständigkeit für berufliche

Rehabilitation sind zunächst die Fachdienste der Arbeitsämter (Berufsberater, Psychol. Dienst, Ärztlicher Dienst, Technischer Beratungsdienst) angesprochen, da eine Förderung die Feststellung der Behinderung und der b. Eignung voraussetzt. Auf der Grundlage des indiv. Förderbedarfs eines Menschen mit Behinderung wird über den Lernort und die Form der b.R. (stationär, teilstationär, ambulant) gemeinsam mit dem Behinderten entschieden. Dieser Entscheidungsprozess kann durch Maßnahmen, wie Arbeitserprobung, unterstützt werden.

Die DRV ist für den überwiegenden Teil der med. R.leistungen zuständig und hat per gesetzlichem Auftrag bei ihren R.leistungen die Verbesserung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben im Blick. Die Rentenversicherung verpflichtet dementsprechend die von ihr belegten Reha-Einrichtungen zur «med.-beruflichen Orientierung» der R.behandlungen. Darunter wird verstanden, dass zu Beginn der b.R. eine differenzierte Klärung beruflicher Belastungen (Beanspruchung) und Problemfelder zu erfolgen hat, möglichst unterstützt durch Screenings oder spezif. Assessments (Einzel-Assessment), und im Laufe der med. R. darauf durch entsprechende Behandlungsbausteine einzugehen ist. Die Einrichtungen müssen ein best., abgestuftes Angebot von med.-beruflich orientierten Behandlungsleistungen vorhalten. Maßnahmen der beruflichen

Rehabilitation (BfA 2002) umfassen dabei: berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (Bildung, Aus- und Fortbildung, z. B. Berufsvorbereitungsjahr, Förderlehrgänge, Werkstatt für Behinderte); Berufsausbildung in Betrieben, in außerbetrieblichen Einrichtungen (meistens mit ausbildungsbegleitenden Hilfen) und Reha-Einrichtungen (insbes. behinderungsspezifische Berufsbildungswerke); Umschulung und Fortbildung (z. B. Berufsförderungswerke). Die begleitende Betreuung zur (Wieder-)Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erfolgte durch die psychosozialen Dienste und durch unterstützende Maßnahmen wie Zuschüsse zur Einarbeitung, Probebeschäftigung und begleitende Hilfen. Auch die Reha-Einrichtungen verfügen über psychol. Dienste mit häufig gut ausgebauten Diagnostik- und Beratungsangeboten (psychologische Diagnostik, Beratung, psychologische), die sich zunehmend auch einer ambulanten wohnortnahen beruflichen

Rehabilitation widmen sollen (Mutzeck et al., 2002).

Referenzen und vertiefende Literatur

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