sexueller Missbrauch

 

[engl. sexual abuse/exploitation/harassment/assault/maltreatment, child molestation/rape]; syn. sexueller Missbrauch von Kindern, s. Kindesm., s. (Kindes)misshandlung, s. Ausbeutung, s./sexualisierte Gewalt, [KLI], bez. die Beteiligung eines Kindes (bis zum 14. Lebensjahr)/Jugendlichen (bis zur Vollendung des 17. Lebensjahrs) an einer s. Aktivität durch einen Erw., einen Jugendlichen oder ein anderes Kind, welche das Kind/der Jugendliche aufgrund seines Alters/Entwicklungsstandes nicht vollst. verstehen und deshalb dazu keine informierte Einwilligung (informed consent) geben kann oder welche die Gesetze oder gesellschaftlichen Tabus verletzt. Die Motivation des Täters umfasst dabei nicht nur s. Bedürfnisse, sondern auch soziale Bedürfnisse wie Macht oder Aggression, zu deren Befriedigung ein Kind oder ein Jugendlicher instrumentalisiert wird. In Dt. sind die Straftaten gegen die s. Selbstbestimmung im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches geahndet. Sexueller Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahren § 176 StGB), sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (unter 18 Jahren § 174 StGB). Der Täter nutzt die körperliche, psych., kogn. und sprachliche Unterlegenheit des Kindes/Jugendlichen aus, um seine Bedürfnisse auf Kosten des Kindes/Jugendlichen zu befriedigen. Bestimmend ist nicht, ob physische Gewalt angewandt wurde und ob Gegenwehr stattfand, denn der Entwicklungsstand des Minderjährigen schließt rechtfertigendes Einverständnis und Zustimmungskompetenz aus (s.o.), sodass unterschiedliche Tatmodalitäten wie Überreden, Verleiten oder Zwang unerheblich werden. Sexueller Missbrauch kann durch ein Familienmitglied, eine Person des sozialen Nahraumes oder eine fremde Person durchgeführt werden. Die Kriminalstatistik (BKA-Statistik, 2012) beschreibt eine Hellfeldprävalenz (Prävalenz) von 0,11 % für Minderjährige. Repräsentative Untersuchungen, die auch das Dunkelfeld erfassen, ergeben bei retrospektiv befragten Frauen in Dt. Zahlen zw. 5 % und 15 % und bei Männern zw. 1 % und 5 % für sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs existieren in der Fachliteratur/Forschung versch. Begriffsbestimmungen, die zum einen auf einem Kontinuum von eng zu weit anzusiedeln sind, aber auch je nach Bereich (z. B. entwicklungspsychol., gesellschaftlicher, juristischer, feministischer, klin. Bereich) unterschiedliche Schwerpunkte herausarbeiten. Aspekte, in denen sich die Def. unterscheiden können, umfassen die Art der sexuellen Handlung, das festgelegte Alter von Opfer und Täter, die Annahme zur Entwicklung des Opfers, dessen Zustimmung, das Verhältnis zw. Opfer und Täter, die vom Täter eingesetzte Macht, Gewalt, Druck, die Folgen der Handlungen für das Opfer. Neben der Posttraumatischen Belastungsstörung zählen zahlreiche andere Traumfolgestörungen wie z. B. Substanzmissbrauch, Angst, Essstörungen, DepressionSuizidalität und die Entwicklung von Persönlichkeitsstörungen sowie somatische Langzeitbelastungen zu den möglichen Folgen des sexuellen Missbrauchs. Enge Def. beschreiben sexuellen Missbrauch vorwiegend als direkten körperlichen Kontakt, sog. Hands-on-Taten, zw. Täter und Opfer (z. B. oraler, analer oder genitaler Geschlechtsverkehr, bzw. zumindest Kontakt mit unbekleideten Genitalien, dem Brustbereich), es werden oft auch konkrete Altersdifferenzen zw. Täter und Opfer (z. B. zwei oder fünf Jahre) festgelegt. Weite Def. schließen jede s. Aktivität mit oder ohne Körperkontakt (z. B. Belästigung, obszöne Reden, Anleitung zur Prostitution, Exhibitionismus, Pornografie) ein.

Referenzen und vertiefende Literatur

Die Literaturverweise stehen Ihnen nur mit der Premium-Version zur Verfügung.