Sprechhandlung
[engl. speech act], [KOG, SOZ], (1) Sprechen selbst (Sprachproduktion, Sprechtätigkeit), als Handlung, als auf ein bestimmtes Ziel (z. B. subj. befriedigendes Zum-Ausdruck-Bringen eines best. gedanklichen Inhalts) gerichtete Aktivität interpretiert (TOTE-Einheit). (2) Mit sprachlichen Mitteln beabsichtigte Folgen (spez. bei Kommunikationspartnern, Kommunikation) herbeiführen. Hier wird die sprachliche Äußerung in ihrer Wirksamkeit in einem weiteren Kontext gesehen, was unter jew. versch. Voraussetzungen in der Linguistik, spez. der Pragmalinguistik (Testtheorie), der Sprachphilosophie (Sprechakttheorie, Pragmatik), der Ps. (Psycholinguistik), der Soziologie (Soziolinguistik) geschieht.