Urteil

 

[engl. judgment], [KOG], in der Logik: Aussage, die aus Subjekt (Begriff, über den etwas ausgesagt wird), Prädikat (Begriff, der über das Subjekt etwas aussagt) und Kopula (Verbindungswort) besteht. Nach versch. Gesichtspunkten hat man Arten von Urteil unterschieden, so z. B. Kant nach der «Quantität», der «Qualität», der «Relation» und der «Modalität». Der psych. Vollzug des Urteils, der Urteilsakt, ist Gegenstand der Denkps. (Denken). Es ist zu untersuchen, welche psych. Vorgänge sich bei der Bildung eines Urteils abspielen. Arbeiten der Würzburger Schule waren hierfür richtungweisend. Man lässt Vpn best. Denkaufgaben lösen und die dabei auftretenden Erlebnisse beobachten und beschreiben, um daraus Einblick in allg. Gesetzmäßigkeiten des Urteilsvorgangs zu erhalten. lautes Denken.

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