Validität, externe

 

[engl. external validity; lat. exter außen befindlich], [FSE], ein Studienbefund ist externe valide, wenn die Gültigkeit des Studienbefundes auf andere Personen (Populationsvalidität) oder auf von der Untersuchung abweichende Situationen (Situationsvalidität;ökologische Validität) übertragen oder generalisiert werden kann. Interne Validität stellt eine Voraussetzung für externe Validität dar, da sich nur für nachgewiesene Effekte die Frage stellt, für welche Populationen und Situationen die Erkenntnisse begründet als gültig angenommen werden können. Externe Validität auf Basis der Untersuchung einer Stichprobe ist bzgl. einer Population gegeben, wenn es sich um eine (hinreichend große) repräsentative Stichprobe handelt. Werden nicht repräsentative Stichproben untersucht, so ist es zur Sicherstellung der externen Validität günstig, unterschiedliche Stichproben aus unterschiedlichen Populationen (z. B. alleine vs. in Partnerschaft lebend; erstmalig vs. wiederholt erkrankt) zu untersuchen und auch die Untersuchungsbedingungen (z. B. Gruppen- vs. Einzeltherapie; ambulante vs. stationäre Versorgung) systematisch zu variieren. Je invarianter ein Effekt gegenüber Stichproben- bzw. Untersuchungsmerkmalen ist, desto höher ist die externe Validität. Erweisen sich Effekte nicht als stabil, so sollten Moderatoren des Effekts explizit untersucht werden. Generalisierbarkeitstheorie.

Referenzen und vertiefende Literatur

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