Validität, inhaltliche

 

[engl. content validity; content Inhalt, lat. continere beinhalten], syn. Inhaltsvalidität, Kontentvalidität, logische Validität, [FSE], bez. das Ausmaß, in dem ein diagn. Messverfahren inhaltlich das erfasst, was es zu messen vorgibt (Validität). Alle Aspekte, die für ein zu erfassendes Konstrukt von Bedeutung sind, müssen durch die Testitems repräsentativ erfragt werden. Stellt z. B. Suizidalität einen wesentlichen Aspekt der zugrunde liegenden Def. von Depression dar, so muss dieser Aspekt durch das Testverfahren gültig erfasst werden. Zudem dürfen keine für das Konstrukt irrelevanten Aspekte erfasst werden. Ein Wissenstest ist dann inhaltsvalide, wenn das abgefragte Wissen eine repräsentative Stichprobe des gesamten Wissensbereichs ist, um den es geht. Meist ist der zu messende Inhaltsbereich aber nur ungefähr eingrenzbar; dann besteht die Schwierigkeit der inhaltlichen Validität vor allem darin, ihn genauer zu def. I. d. R. sollte die Augenscheinvalidität für hinreichende inhaltliche Validität sichergestellt sein. Systematische Experteninterviews (Delphi-Technik) oder Expertenratings können zur Prüfung der inhaltlichen Validität eingesetzt werden: Besteht Expertenkonsens bzgl. der repräsentativen Erfassung aller relevanten inhaltlichen Aspekte und wird die Passung von Item zu dem zu erfassenden Konstrukt übereinstimmend (Beurteilerübereinstimmung) hoch eingeschätzt, so indiziert dies hohe inhaltliche Validität.

Referenzen und vertiefende Literatur

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