vorschulische Betreuungsformen

 

[engl. early childcare institutions], [PÄD], vorschulische Betreuungsformen umfassen versch. nicht elterliche bzw. außerfamiliale Angebote zur Betreuung, Bildung und Erziehung (Vorschulerziehung) von Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt sowie die Betreuung zu Hause. Vorschulische Betreuungsformen sollen zur Vereinbarung von Familie und Erwerbstätigkeit beitragen, kindliche Kompetenzen fördern und soziale Ungleichheiten frühzeitig kompensieren. Nicht elterliche bzw. außerfamiliale Betreuung wird von klassischen Institutionen wie Krippen oder Kindergärten sowie Tagesmüttern, Verwandten oder Nachbarn übernommen. Krippen und Kindergärten gehören rechtlich zum Kinder- und Jugendhilfebereich, der durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) von 1990 geregelt wird. Krippen sind Einrichtungen spez. für Kinder unter drei Jahren (halb- oder ganztägige Betreuungsform). Kindergärten nehmen Kinder ab etwa drei Jahren bis zum Schulbeginn in altersheterogen zus.gesetzten Gruppen auf (halb- oder ganztägige Betreuungsform). Aufgrund einer zunehmenden Aufweichung dieser strikten Altersgrenzen wird als Oberbegriff für versch. vorschulische Betreuungsformen von Kindertagesstätten gesprochen. Diese sind Institutionen für Kinder mit einer größeren Altersmischung z. B. von null Jahren bis Schulbeginn. Daneben existiert als familienähnlichste Betreuungsform die Kindertagespflege. Diese ergänzt das klass. Betreuungsangebot und zeichnet sich durch flexible Betreuungszeiten sowie indiv. und intensive Betreuungsmöglichkeiten durch eine feste Bezugsperson (Tagesmutter bzw. Tagesvater) aus. Gesetzlich verankert ist diese im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) von 2005, das auf den qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung abzielt und die Kindertagespflege zu einer gleichrangigen Alternative neben anderen Betreuungsmöglichkeiten entwickeln will. Darüber hinaus wird im Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) von 2005 geregelt, dass für Tagespflegepersonen eine behördliche Erlaubnis sowie Eignung erforderlich sind. Kinderbetreuung, Struktur-, Prozess- und Orientierungsqualität.

Referenzen und vertiefende Literatur

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