Willenshemmung

 

[engl. volitional inhibition], [EM], Wille, bei der Willenshemmung wird eine gebildete Absicht (Absichtskomponenten) nicht ausgeführt, sondern im Absichtsgedächtnis so lange aufrechterhalten, bis ein für die Ausführung optimaler Zeitpunkt erreicht ist. Willenshemmung geht i. d. R. mit einer Reduktion von pos. Affekt einher, was die Wahrscheinlichkeit für eine vorzeitige Ausführung einer Handlung reduziert und analytische Denkvorgänge begünstigt, was vor allem bei auftretenden Schwierigkeiten notwendig wird. Sobald die Absicht ausgeführt werden kann und soll, werden absichtsrelevante Informationen an verhaltenssteuernde Systeme übermittelt, begünstigt durch eine Heraufregulation (Handlungsregulationstheorie) von pos. Affekt, was einer Umsetzung der Handlung entspricht (Willensbahnung).

Referenzen und vertiefende Literatur

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