Absorption
[engl. absorption; lat. absorbere verschlingen, verschlucken], [PHA], bez. in der Psychopharmakologie allg. die Aufnahme einer Substanz von einem beliebigen Applikationsort in ein sog. zentrales Kompartiment, i. d. R. den Blutkreislauf. Bei intravenöser Gabe wird die Absorption umgangen. Voraussetzung für die Absorption ist, dass die Substanz in Lösung geht und in der Lage ist, biol. Membranen zu überwinden. Die meisten Arzneimittel werden oral eingenommen, dann ist mit Absorption die Aufnahme aus dem Verdauungstrakt gemeint. Weitere Absorptionswege sind die Aufnahme über die Haut, Muskulatur, die Lungenalveolen, die Nasenschleimhaut. Die Absorption hängt ab von der Größe und den physikochem. Eigenschaften des aufgenommenen Moleküls, insbes. von Ionisierbarkeit und Fettlöslichkeit. Eine Substanz kann durch versch. Mechanismen absorbiert werden, durch Diffusion durch Lipidschichten oder Poren, durch erleichterte Diffusion, aktiven Transport unter Verbrauch von Energie, durch Endozytose, Diffusion oder Filtration über interzelluläre Spalten. Bei der Absorption passieren Arzneimittel die Magen-Darm-Wand und müssen dabei, ebenso wie bei der späteren Wanderung zum Erfolgsorgan, viele biol. Membranen überwinden. Zellmembranen bestehen aus einer Lipiddoppelschicht mit eingelagerten Proteinmolekülen.