Abstinenzgebot
[lat. abstinere sich enthalten, fernhalten], [KLI], bez. die gesetzl. Regelung (§ 174 c StGB), nach der Psychotherapeuten die Therapiebeziehung nicht zur Befriedigung eigener Interessen, Wünsche oder Bedürfnisse nutzen dürfen.
[lat. abstinere sich enthalten, fernhalten], [KLI], bez. die gesetzl. Regelung (§ 174 c StGB), nach der Psychotherapeuten die Therapiebeziehung nicht zur Befriedigung eigener Interessen, Wünsche oder Bedürfnisse nutzen dürfen.