Abstinenzgebot

 

[lat. abstinere sich enthalten, fernhalten], [KLI], bez. die gesetzl. Regelung (§ 174 c StGB), nach der Psychotherapeuten die Therapiebeziehung nicht zur Befriedigung eigener Interessen, Wünsche oder Bedürfnisse nutzen dürfen.

Referenzen und vertiefende Literatur

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