Äquivalenz
[engl. equivalence; lat. aequus gleich, valere wert sein], [FSE, KOG], Objekte heißen äquivalent, wenn zw. ihnen eine Äquivalenzrelation besteht. Eine Relation heißt Äquivalenzrelation, wenn sie folg. Gesetzen gehorcht: (1) Jedes Objekt ist äquivalent mit sich selbst (Reflexivität). (2) Sind zwei Objekte einem dritten äquivalent, so sind sie untereinander äquivalent (Transitivität). (3) Ist ein Objekt einem zweiten äquivalent, so auch das zweite dem ersten (Symmetrie).
[DIA], Die Gleichwertigkeit von Testaufgaben. Paralleltests.