Äquivalenzprinzip
[engl. equivalence principle; lat. aequus gleich, valere kräftig sein], [WA], Victor v. Weizsäcker, in der Gestaltpsychologie Bez. für ein Grundverhältnis von Reizmannigfaltigkeit und wahrgenommenem Gegenstand. Ein Prinzip der Vertretung oder Stellvertretung bei der Einordnung der Person in ihre Umwelt. Metzger nennt es «Gesetz der gegabelten Wirkung».
Z. B. ist das Netzhautbild Grundlage für anschauliche Nähe und Größe eines Wahrnehmungsgegenstandes. Beim Größerwerden des Netzhautbildes unter Beständigkeit der übrigen Bedingungen kann entweder eine Vergrößerung des Gesehenen oder ein Näherkommen vorliegen. Was der einen Teilerscheinung zugute kommt, geht der anderen verloren und umgekehrt. Das Gesamt der Teilwirkungen bleibt im System konstant.