Anamnese
[engl. anamnesis; gr. ἀνάμνησις (anamnesis) Erinnerung], syn. (med.) Krankengeschichte, [DIA, FSE], dialogische diagn. Methode zur Sammlung und Systematisierung von Informationen und Daten zur Vor- und Entwicklungsgeschichte (z. B. somatische, biografische, soziale Aspekte) eines Zustands oder einer Problemsituation (z. B. i. R. der Erstellung eines psychologischen Gutachtens). Die Anamnese erfolgt als systemat. Befragung i. d. R. mittels Interviews, kann aber insbes. durch vorliegende schriftliche Informationen ergänzt werden. Hierbei ist die professionelle Gestaltung der Gesprächssituation von hoher Bedeutung (insbes. zur Herstellung einer offenen Atmosphäre, die Selbstreflexion und Kommunikationsintensität fördert; Kommunikation). Die Anamnese findet zu Beginn des diagnostischen Prozesses statt und dient vor allem der diagn. Klärung/Urteilsfindung, der Schaffung der Basis für die Identifikation, Planung und Gestaltung adäquater (ggf. therap.) Maßnahmen oder Interventionen (therapeutischer Prozess) sowie dem Beziehungsaufbau (Therapiebeziehung). Datengrundlage bilden Informationen des Betroffenen (Selbstbericht; Eigena.) oder von Bezugspersonen von Betroffenen bzw. informierten Dritten (Fremdbericht; Fremda.). Zur Dokumentation werden i. d. R. Anamnesebögen verwendet. Gegenstand des Anamnesegesprächs sind: (1) Allg. Angaben/Vorstellungsgrund; (2) Detaillierte Schilderung der Problematik (z. B. Erkrankungs-/Störungsmerkmale, bisheriger Behandlungsverlauf, Belastung durch eine Störung); (3) Biografische Angaben (insbes. subj. Belastung durch kritische Lebensereignisse); (4) Umfeld (insbes. Familiena., Soziala.); (5) Ergänzende Informationen aus zusätzlichen Informationsquellen (z. B. Therapieberichte). Wie jedes andere diagn. Verfahren muss auch die Anamnese bzgl. psychometrischer Gütekriterien reflektiert werden. Exploration, Katamnese.
[PHI], Wiedererinnerung an Ideen, von denen die «Seele» im Zustand ihrer Präexistenz erfahren haben soll. Platon führte alle Erkenntnis auf Anamnese zurück.