Appetenzverhalten

 

[engl. appetitive behavior; lat. appetentia Verlangen, Streben, Begehren], [KOG], bez. in der vergleichenden Verhaltensforschung (Ethologie) einen als Such- und Orientierungsverhalten gedeuteten Bestandteil des angeb. Verhaltens nach einer die Endhandlung(consummatory act) auslösenden Reizsituation. Diese gleichsam zweckgerichtete Hinwendung tritt – der Theorie zufolge – dann auf, wenn eine Instinktbewegung (z. B. Fressen) längere Zeit nicht ausgelöst wurde, wohl aber die aktionsspezif. Erregung (Hunger) kontinuierlich anwuchs, oder anders formuliert: wenn die Handlungsbereitschaft für die betreffende Instinktbewegung vorhanden ist. Das Appetenzverhalten verläuft in zwei Schritten: (1) ungerichtetes Appetenzverhalten: eine aktive Suche nach einem best. Schlüsselreiz. Wird er wahrgenommen, löst er das gerichtete Appetenzverhalten (Taxis) aus, d. h. die Ausrichtung auf den Schlüsselreiz hin. Ein hungriges Wolfsrudel z. B. streift scheinbar ziellos im Jagdgebiet umher, bis ein Beutetier entdeckt ist. Ist die Beute entdeckt, wird sie (2) zielstrebig verfolgt (gerichtetes Appetenzverhalten). Ist sie erreicht, erfolgt die aus Erbkoordinationen aufgebaute Verhaltensfolge der aktionsspezif. Endhandlung (dem Tötungsbiss und Verzehr). Im Ggs. zu den Erbkoordinationen ist das vorgeschaltete Appetenzverhalten äußerst variabel und unspezif. Wonach ein Tier sucht, lässt sich zumeist erst erkennen, wenn das Appetenzverhalten sein Ziel erreicht hat.

Referenzen und vertiefende Literatur

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