Arbeitssicherheit
[engl. occupational safety/security], [AO], kann einerseits übergeordnet als Anliegen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aufgefasst werden, andererseits auch spezifischer als best. Form der Sicherheit in Abgrenzung zur Prozesssicherheit definiert werden (Grote, 2007). In diesem engeren Verständnis ist die Arbeitssicherheit v. a. darauf ausgerichtet, den arbeitenden Menschen vor Gefahren am Arbeitsplatz zu bewahren. Dies kann durch Beseitigung oder Unschädlichmachen der Gefahr, durch Trennung zw. Mensch und Gefahrenquelle, durch Schutz vor den Wirkungen der Gefahr oder durch möglichst sichere Interaktion zw. Mensch und Gefahr erfolgen. Arbeitssicherheit ist somit eine sekundäre Aufgabe, die erfüllt werden muss, um die primäre Arbeitsaufgabe ohne Gefahr für die eigene Gesundheit und möglichweise für die Gesundheit anderer ausführen zu können. Den Helm zieht die Bauarbeiterin nicht an, um ein Haus besser bauen zu können, sondern um sich vor den Gefahren, die beim Bauen des Hauses vorhanden sind, zu schützen. Aus dieser Sicht auf Arbeitssicherheit als Sekundäraufgabe ist auch abzuleiten, dass Maßnahmen zur Motivierung sicheren Handelns sich nicht notwendigerweise mit Maßnahmen zur Erhöhung von Arbeitsmotivation decken. Im ungünstigsten Fall kann sicheres Handeln sogar die effektive Aufgabenerfüllung behindern (z. B. das Tragen von Sicherheitshandschuhen, was die Bedienung von Tasten eines Funkgeräts erschwert).
Die aus der Arbeitssicherheit erwachsenden Anforderungen betreffen die Risiko- und Gefahrenwahrnehmung, d. h. das Erkennen von Gefahren, die den Arbeitenden selbst betreffen, das risikobezogene Entscheiden, d. h., ob und in welchem Ausmaß sich die betroffene Person dieser Gefahr aussetzen muss oder will, und schließlich vorsorgendes Handeln, um das Risiko einer Schädigung der eigenen Person trotz vorhandener Gefahr zu reduzieren, z. B. die Nutzung von Schutzkleidung im Hantieren mit als gefährlich erkannten Stoffen. Sicheres Handeln am Arbeitsplatz.