Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
[engl. occupational safety and health protection], [AO, GES], sind gesetzlich geregelte Aufgaben im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und Untersuchungsfelder der Arbeitswissenschaft, die sich klass. mit der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beschäftigen. Nach heutigem europ. Verständnis ist ihr Aufgabenfeld wesentlich umfangreicher und zielt auf eine vorrangig präventive (Prävention), umfassende Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung einer menschengerechten Arbeitsgestaltung (Horst, 1997). Bei der präventiven Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit geht es neben Fragen der Ergonomie v. a. darum, das Risikobewusstsein oder die Gefahrenkognition (Hoyos, 1980) sowie das Gesundheitsverhalten der Mitarbeiter zu fördern. Grundlage ist die Einsicht, dass Sicherheit mehr ist als das Verhüten von Unfällen, sondern vielfältige, aufeinander abgestimmte Analysen und Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung, Organisation und Verhaltensbeeinflussung zur präventiven Verringerung von Risiken und Verbesserung des gesundheitlichen Arbeitsschutzes umfasst (Hoyos & Rupert, 1993). Durch die Analyse von Unfällen in Kernkraftwerken und in der chemischen Industrie stehen nicht nur die unmittelbaren Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch die Folgen für die gesamte Umwelt im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Gesundheits- und Umweltschutz bilden zus. ein interdisziplinär zu bearbeitendes Problemfeld. In jüngerer Zeit wurden Systeme zum Management des Gesundheits- und Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung psychol. Probleme bei der Einführung (Gesundheitsförderung in Organisationen), Konzeption (Ulich & Wülser, 2012) und Umsetzung entwickelt und mit pos. Ergebnissen evaluiert (Elke, 2000, Zimolong, 2001). Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach dem Arbeitsschutzgesetz, Sicheres Handeln am Arbeitsplatz.