Arbeitstätigkeit
[engl. work/occupational activity], [AO], der Begriff Arbeitstätigkeit (Arbeit, Tätigkeit) wird i. d. R. nicht zur Bez. konkreter, zeitlich eng eingegrenzter und zielbezogener Handlungen (Handlung) verwendet, sondern als Oberbegriff für eine zusammenhängende Menge von Aktivitäten, die sich an umfassenden oder überdauernden Motiven ausrichten oder aber mit einer beruflichen Position verbunden sind. Nach Hacker & Richter (1984) ist eine Arbeitstätigkeit als mehrstellige Relation durch (1) das tätige Subjekt (mit seinen Leistungsvoraussetzungen und Ansprüchen), (2) den Arbeitsgegenstand (mit seinen Eigengesetzlichkeiten), (3) die Ausführungsbedingungen (insbes. zeitlicher und räumlicher Art) sowie (4) das zu erreichende Ergebnis (aktuelle oder übergreifende Ziele) und (5) Veränderungen der Personen (auch Selbstveränderungen) durch den Arbeitsprozess zu kennzeichnen.