Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
[engl. auditory processing disorders (APD); lat. audire hören], [KLI], eigenständiges Störungsbild (Klassifikation F80.20 nach ICD-10) mit umschriebenen Funktionsdefiziten in der auditiven Informationsverarbeitung und Wahrnehmung bei intaktem peripherem Gehör und mind. durchschnittlicher nonverbaler Testintelligenz. Zentrale Hörprozesse (Hören), die die neuronale Weiterleitung, Vorverarbeitung, Verarbeitung akustischer oder verbo-akustischer Signale betreffen (z. B. Differenzierung und Identifikation von Zeit-, Frequenz- und Intensitätsveränderungen, Prozesse der Lateralisation, Geräuschlokalisation, Störgeräuschbefreiung und Summation, dichotische Verarbeitung) können beeinträchtigt sein und die korrekte auditive Wahrnehmung erschweren bzw. sie unmöglich machen (auditive Agnosie). AVWS gelten als ein neurokogn. Risiko insbes. für schulisches Lernen. Häufig sind Sprachentwicklungsstörungen, umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigekiten (z. B. Lese-Rechtschreib-Störungen), supramodale Aufmerksamkeitsprobleme (Aufmerksamkeitsstörungen) oder tiefgreifende Entwicklungsstörungen (z. B. Autismus-Spektrum-Störungen) mit AVWS i. S. von Komorbidität assoziiert. Differenzialdiagn. sind AVWS von Aufmerksamkeitsstörungen, insbes. ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), Sprachentwicklungsstörungen, Intelligenzminderung und Dyslexie abzugrenzen. AVWS gelten als ein neurokogn. Risiko für schulisches Lernen.