Aufteilungsgerechtigkeit

 

[engl. distributive justice], [SOZ], nach dem Prinzip der Gerechtigkeit wird die Aufteilung (allocation) von Gewinn und Belohnung zw. mehreren Personen, die bei der Lösung einer Aufgabe zus.wirken, oder zw. Arbeitern und Auftraggebern proportional zu dem «Einsatz» der Einzelnen vorgenommen. Dem Erkennen der Aufteilungsgerechtigkeit liegt ein sozialer Vergleichsprozess (sozialer Vergleich) zugrunde (Adams, 1965), d. h., das Verhältnis von Einsatz und Nettoeffekt der einen Person muss dasselbe wie das von anderen Personen sein, mit denen sie sich vergleicht. Verglichen werden die Behandlung, die die Personen erfahren, und die Merkmalsdimensionen, die für die Behandlung relevant sind. In der Ressourcen-Theorie von Foa & Foa (1976) werden versch. Behandlungsdimensionen unterschieden (Geld, Zuwendung, Anerkennung, Information, Güter, Dienstleistungen, die die sich vgl. Personen erhalten).

Untersuchungen der Probleme der Aufteilungsgerechtigkeit beziehen sich u. a. auf die Frage, unter welchen Umständen welche Personen sich für die normgerechte Aufteilung oder für die egoistische Nutzenmaximierung entscheiden (Dilemma, soziales). In exp. Situationen neigen Vpn oft zur Gleichverteilung der Gewinne, bes. die Leistungsstärkeren. Equity-Theorie, Interaktion.

Referenzen und vertiefende Literatur

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