Aussagekonstanz

 

[engl. persistence in a sequence of statements], [RF], als Aussagekonstanz wird in der Aussagepsychologie die aussageübergreifende Qualität verstanden, die sich aus einem Vergleich von Aussagen über denselben Sachverhalt zu unterschiedlichen Zeitpunkten ergibt (Konstanzanalyse). Auftretende Inkonstanzen werden hinsichtlich ihrer gedächtnispsychol. (Gedächtnis, Erinnerungsfälschung, Pseudoerinnerung) Plausibilität bewertet. Auch bei erlebnisbasierten Aussagen (Aussage) ist über mehrere Aussagezeitpunkte hinweg keine völlige Aussagekonstanz zu erwarten. Die Erinnerung an länger zurückliegende Ereignisse ist ein zunehmend rekonstruktiver Prozess, der dem Einfluss von Verfälschungen, Verzerrungen und Ergänzungen unterliegt, welche natürlich sind und nicht auf eine bewusste Täuschungsabsicht (Täuschungsstrategien) hindeuten. Empir. konnten in erfundenen Aussagen mehr Widersprüche und weniger qualifizierte Ergänzungen nachgewiesen werden als in erlebnisbegründeten Aussagen, bei geringer Aussagekomplexität können jedoch auch Erfindungen ein hohes Ausmaß an Aussagekonstanz erreichen. Eine in zentralen Aspekten (etwa Kerngeschehen, beteiligte Handlungspartner) nicht widersprüchliche Aussage stellt insofern die Mindestanforderung an eine Aussage dar, welche noch nicht i. S. eines Glaubhaftigkeitsmerkmals (Realkennzeichen) zu interpretieren ist (Greuel et al., 1998). Für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit kommt Konstanzinformationen erst dann eine Bedeutung zu, wenn bes. gute oder ausgesprochen schlechte Wiedergabeleistungen gezeigt werden. I. S. einer Aussage als geistige Leistung (Glaubhaftigkeitsbegutachtung) kann eine konstante Schilderung zahlreicher Details eines komplexen Geschehens auf einen Erlebnisbezug hinweisen, wohingegen gravierende Widersprüche hinsichtlich zentraler Handlungselemente auf eine Falschaussage verweisen können (Volbert, 2010). Für das von Arntzen (2012) formulierte Konzept der differenzierten Inkonstanz, demzufolge sich ein Hinweis auf den Erlebnisbezug einer Aussage daraus ergeben soll, dass erwartet konstante Inhalte (z. B. Kernhandlungen, beteiligte Handlungspartner) konstant geschildert werden und erwartet inkonstante Inhalte (z. B. Kleidung, Schmerzempfinden) nicht übereinstimmend berichtet werden, konnten hingegen keine empir. Belege erbracht werden.

Referenzen und vertiefende Literatur

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