Aussagetüchtigkeit

 

[RF], Aussagetüchtigkeit bezieht sich auf die Fähigkeiten einer Person, einen spezif. Sachverhalt zuverlässig wahrzunehmen, diesen in der zw. dem Geschehen und der Befragung liegenden Zeit im Gedächtnis zu bewahren, das Ereignis angemessen abzurufen, die Geschehnisse in einer Befragungssituation verbal wiederzugeben und Erlebtes von anders generierten Vorstellungen zu unterscheiden (Greuel et al., 1998). Es geht dabei um die Fähigkeiten der aussagenden Person, überhaupt eine zuverlässige Aussage machen zu können, und nicht darum, ob es sich um eine glaubhafte (Glaubhaftigkeit) oder um eine in allen Einzelheiten fehlerfreie Darstellung eines Ereignisses handelt. Eine Beeinträchtigung der Aussagetüchtigkeit kann im Wesentlichen wegen entwicklungs- oder wegen psychopathologisch (Psychopathologie) bedingter Einschränkungen vorliegen. Bei der Begutachtung der Aussagetüchtigkeit müssten indiv. Fähigkeiten unter Berücksichtigung von Aufgabenanforderungen, die sich aus den behaupteten Sachverhalts- und den Befragungsmerkmalen ergeben (z. B. Komplexität des fraglichen Ereignisses, Intervall zw. fraglichem Ereignis und Befragungszeitpunkt, Art der Befragung) geprüft werden. Aussagetüchtigkeit ist also nicht zu verstehen als ein zeitüberdauerndes Konstrukt, sondern als eine Interaktion von Fähigkeiten, spezif. Aufgaben- und Erhebungsvariablen (Volbert & Lau, 2008).

Referenzen und vertiefende Literatur

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