Bedingung(en)

 

[engl. condition(s)], [FSE, PHI], dasjenige, von dem etwas anderes (das Bedingte) in seinem Dasein oder seiner Geltung abhängig ist. Die logische Bedingung wird als Grund, das logisch Bedingte als Folge bez.; die reale Bedingung ist die Ursache, das real Bedingte die Wirkung. Meistens ist ein Bedingtes nicht von einer, sondern von mehreren Bedingungen abhängig, die in ihrer Gesamtheit die vollst. oder hinreichende Bedingung bilden, jede einzelne von ihnen ist eine Teil- oder Partialbedingung. Nur mit der vollst. Bedingung ist auch das Bedingte gegeben. Die notwendige Bedingung (conditio sine qua non) ist Voraussetzung für das Bedingte, ohne die dieses nicht sein kann, durch sie allein ist aber das Bedingte noch nicht gegeben. Die wiss. Untersuchung eines Abhängigkeitsverhältnisses (eines logischen oder eines kausalen Zusammenhangs) ist mit der Aufdeckung der notwendigen und der hinreichenden Bedingung abgeschlossen. Auch in der Ps. spielt die Bedingung eine bedeutsame Rolle bei jeder Beobachtung, Beschreibung, Analyse und Gesetzesfindung. Mind. eine Bedingung muss bei reduktiv erklärenden Aussagen für ein Phänomen angegeben werden.

[WA], Koffka spricht von Außenbedingungen, wenn vom Zustand der Sinnesfläche bei Reizeinwirkungen, und von Innenbedingung, wenn von der Struktur des nervösen Systems (anatomisch und physiol.) selbst die Rede ist.

Referenzen und vertiefende Literatur

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