Beipackzettel
[engl. package leaflet], [PHA], jedes Fertigarzneimittel enthält einen Beipackzettel, auch Packungsbeilage, Gebrauchsinformation, Pat.information oder umgangssprachlich Waschzettel genannt. Der Beipackzettel enthält neben technischen Angaben, wie Haltbarkeit oder Art der Aufbewahrung des Fertigarzneimittels, v. a. die für den Verbraucher wesentlichen Informationen zur korrekten Anwendung des Arzneimittels. Der Beipackzettel ist gesetzlich vorgeschrieben. Und dabei ist auch geregelt, welche Informationen enthalten sein müssen, und die Inhalte müssen allg.verständlich dargestellt werden. Zu den Inhalten gehören u. a. der Name des Arzneimittels, Darreichungsform, Anwendungsgebiet und Wirkungsweise. Es müssen Hinweise gegeben werden, für welche Pat. und Erkrankungen das Arzneimittel angewandt werden darf und auch, welche Personen es nicht erhalten dürfen. Weitere Inhalte betreffen Gegenanzeigen, bes. Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung, Arzneimittelwechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder mit Alkohol, Tabak oder Nahrungsmitteln. Bes. wichtig ist die Darstellung der ordnungsgemäßen Anwendung mit Angabe der Dosierung und Tageszeit und Häufigkeit der Einnahme. Es müssen auch Maßnahmen bei Überdosierung oder unterlassener Einnahme oder Hinweise auf Entzugserscheinungen nach dem Absetzen des Arzneimittels beschrieben werden, ebenso Nebenwirkungen, die bei normaler Anwendung des Arzneimittels beobachtet werden können.