Bewährungskontrolle

 

[engl. validation, validity control], [AO, DIA], ältere und in der dt.prachigen Fachliteratur nur noch selten benutzte Bez. für die meth. Kontrollschritte zur Bestimmung der Gültigkeit von Tests wie auch allg. die Überprüfung der Gültigkeit psychol. Diagnosen (bes. bei Eignungsuntersuchungen). Der Begriff wurde von G. A. Lienert in der ersten Auflage seines Werkes «Testaufbau und Testanalyse» (1961; Lienert & Raatz, 1994), in dem er der dt.sprachigen Diagnostik einen Anschluss an die internat. gängigen Verfahren ermöglichte, benutzt. Nach Jäger (1966) fordern solche Bewährungskontrollen auch die Kontrolle des späteren Berufserfolgs der Ausgelesenen durch repräsentative, systematische und meth. einwandfreie Erhebungen. Entsprechend dem mehrstufigen Prozess der Auslese hat die Bewährungskontrolle nicht nur die Überprüfung der prognostischen Validität der verwendeten Verfahren zum Ziel, sondern soll auch die Ausleseanforderungen, die Entscheidungsverfahren und die definierten Eignungsgrade kontrollieren. Eine Hauptschwierigkeit der Durchführung von Bewährungskontrollen liegt in der Gewinnung und Festlegung der Kriterien für die Berufsbewährung, denn da diese selbst nicht immer den erforderlichen Grad an Gültigkeit aufweisen, sind auch die gewonnenen Validitätskoeffizienten nicht nur auf mangelnde Gültigkeit der Tests zurückzuführen. Häufig verwendete Kriterien zur Berufsbewährung sind Maßstäbe, welche von der Institution, in welcher der Pb beschäftigt ist, festgelegt sind (sog. obj. Kriterien wie z. B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Positionsveränderungen, Vorgesetztenurteil etc.). Testgütekriterien.

Referenzen und vertiefende Literatur

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