Chancengleichheit
[engl. principle of equal opportunities], [PÄD], bildungs- und sozialpolitisches Postulat: Jeder solle unabhängig von seiner sozialen Herkunft und wirtschaftlichen Lage eine seinen Fähigkeiten (Fähigkeit) entspr. Ausbildung erhalten bzw. die Möglichkeit dazu garantiert bekommen. Für die praktische Realisierung der Chancengleichheit im Bildungssystem ist zu unterscheiden zw. (1) Start-Chancengleichheit, d. h. Gleichheit der äußeren Bedingungen bei Aufbruch von einer Startlinie (z. B. bei Schuleintritt), was zuvor einen Chancenausgleich voraussetzt (z. B. durch Vorschulerziehung); (2) Ziel-Chancengleichheit, d. h., Erreichbarkeit eines Bildungs- oder Ausbildungsziels (z. B. Abitur), muss für möglichst viele gewährleistet sein; was überleitet zur (3) Entwicklungs-Chancengleichheit, d. h., um gleiche Bildungsresultate zu erreichen, müssen versch. Schüler während Schullaufbahn oder Studiengang differenziert behandelt werden (Differenzierung). Bildungschancen.