Chlorpromazin

 

[engl. chlorpromazine], [PHA]Psychopharmakon aus der Klasse der Antipsychotika vom Typ der Phenothiazine, von Delay und Deniker 1952 eingeführt, die die antipsychotische Wirkung dieses ursprünglich für anästhesiologische Interessen aus dem Antihistaminikum Promethazin entwickelten Stoffs erkannten. Chlorpromazin gilt als Referenzsubstanz für alle Antipsychotika (Chlorpromazin-äquivalente). Bei Schizophrenien vielfach erprobt. Da jedoch Therapieeffekt und Nebenwirkungen gegenüber anderen Antipsychotika in einem ungünstigen Verhältnis stehen, ist Chlorpromazin nicht mehr im Handel. Bei Gesunden bewirkt Chlorpromazin bis 200 mg geringfügige Leistungsbeeinträchtigung. Emotionale Entspannung und Angstreduktion treten nur unter spezif. Bedingungen auf. Eher sind Spannungserhöhungen zu erwarten, die möglicherweise Folge unangenehmer Nebenwirkungen sind.

Referenzen und vertiefende Literatur

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