Definition

 

[engl. definition; lat. definitio Abgrenzung], [KOG, PHI], Begriffsbestimmung. Die Darstellung eines Begriffs durch vollst. Aufzählung seiner wesentlichen Merkmale. Die klassische, aristotelische Definition besteht in der Angabe der nächsthöheren Gattung (Genus proximum) und des artbildenden Unterschieds (Differentia specifica). Z. B. psych. Vorgänge sind Lebensvorgänge (Genus proximum), die subj. gegeben sind (Differentia specifica). Zu unterscheiden sind analytische Definition (in erklärender Form) und synthetische (konstruktive) Definition, außerdem Nominaldefinition (Wortfestlegung) und Realdefinition (Sacherklärung). Das Definieren (eines Wortes, Begriffs oder einer Sachlage) kann der Feststellung der intellektuellen Leistung beim Erfassen des «Wesentlichen» dienen.

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