desistance

 

[engl.] «von kriminellen Verhaltensweisen Abstand nehmen», [lat. desistere von etwas Abstand nehmen], [RF, SOZ], die Beendung krimineller Handlungen. Gemeint ist nicht das Ende einer konkreten Straftat, sondern der «Ausstieg» aus fortgesetzter Kriminalität (Persistent Offenders). Bei Personen, die nur einmal eine Straftat begehen, würde man nicht von desistance sprechen. Desistance ist im Prinzip erst retrospektiv nach dem Tod der Person feststellbar, weshalb es innerhalb der Entwicklungskriminologie unterschiedliche Positionen zur Frage gibt, wie lange jemand straftatfrei sein muss, damit bei ihm von desistance gesprochen werden kann. Auch längere Intervalle zw. Straftaten oder eine abnehmende Schwere könnten bei best. Personen als desistance gewertet werden.

Desistance wird zumeist nicht als Ereignis verstanden, sondern eher als Prozess, in dessen Verlauf die betroffene Person Anstrengungen zur Aufrechterhaltung der «Abstinenz» unternehmen muss (ähnlich wie bei Suchtverhalten, Sucht). Sanktionen und Interventionen können zu desistance beitragen, desistance wird aber eher als «natürlicher», von der Person selbst initiierter Prozess verstanden. Forschungsarbeiten zu desistance haben sowohl personenbezogene Merkmale (z. B. Identitätsveränderungen, prosoziale Lebensziele, Selbstwirksamkeitserwartung in Bezug auf die prosoziale Gestaltung des eigenen Lebens) als auch soziale Bedingungen (z. B. stabile und befriedigende Arbeit und Partnerschaft) identifiziert, die desistance befördern.

Referenzen und vertiefende Literatur

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