Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

 

[engl. German society of psychology], gegründet im Jahre 1904 (Gesellschaft für experimentelle Psychologie). Sie ist eine internat. Gesellschaft im dt.sprachigen Raum, die die in Forschung und Lehre tätigen Psychologen vereinigt. Im Jahr 2002 gehörten der Gesellschaft ca. 2000 ordentliche, ca. 400 assoziierte Mitglieder sowie 16 Ehrenmitglieder vornehmlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Um ordentliches Mitglied der DGPs zu werden, müssen zusätzlich zur Dissertation mind. zwei weitere wiss. Publikationen vorliegen. Diplompsychologen können bereits vor Abschluss des Promotionsverfahrens die assoziierte Mitgliedschaft erlangen, insofern sie im Bereich von Forschung und Lehre tätig sind und die Promotion anstreben. Hauptziele der DGPs sind, die ps. Forschung zu unterstützen, die Kommunikation innerhalb des Fachs zu fördern und die Öffentlichkeit über den Stand der Entwicklung der Forschung zu informieren. Die DGPs setzt sich deswegen dafür ein, ps. und interdisziplinäre Forschungsprogramme zu fördern, die Ps. in wiss. Einrichtungen, insbes. Hochschulen und anderen Ausbildungsstätten zu stärken, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Psychologen zu entwickeln, Fachzeitschriften zu befördern sowie die Kooperation mit Nachbardisziplinen und die Mitarbeit in internat. wiss. Vereinigungen voranzubringen. Eine wichtige Aufgabe besteht auch darin, alle zwei Jahre einen Fachkongress auszurichten. Zur Förderung von Teilgebieten der Ps. richtete die DGPs bisher 13 Fachgruppen ein, nämlich für Allgemeine Ps., Arbeits- und Organisationsps., Biol. Ps., Differentielle Ps., Persönlichkeitsps. und Ps. Diagnostik, Entwicklungsps., Geschichte der Ps., Gesundheitsps., Klinische Ps., Methodenps., Päd. Ps., Rechtsps., Sozialps. und Umweltps.

Die DGPs ist mit dem Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) in der Föderation Dt. Psychologenvereinigungen zus.geschlossen, die wiederum Mitglied der International Union of Psychological Science (IUPsyS) ist. Vertreten wird die DGPs durch einen Vorstand, der von der Mitgliederversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt wird und dem sechs Personen angehören. Weiterführende Informationen über aktuelle Arbeitsschwerpunkte des Vorstands können der Ps. Rundschau sowie DGPs-Online [www.dgps.de] entnommen werden.