Doppelorgane

 

[engl. double organs], [BIO, WA], Bez. für das Doppeltsein von Organen, spez. von Auge und Ohr. Die Bedeutung dieser Tatsache wird beim Auge in der Tiefenstaffelung und beim Ohr in der Festlegung der Schallrichtung gesehen. Die Wahrnehmungsps. benutzt die Doppelorgane als Grundbeispiel für diejenigen Zusammenhänge, wo trotz mehreren Reizmannigfaltigkeiten durch «Verschmelzung» dasselbe wie mit nur einem Auge bzw. einem Ohr erreicht wird (bei halber Licht- bzw. Schallenergie).