Ebbinghaus-Gesetz
[engl. Ebbinghaus's law of forgetting], nach Ebbinghaus, Hermann, [KOG], die für die Merkfähigkeit und damit für das Lernen gültige Regel, dass eine nur geringe Vermehrung des zu behaltenden «Materials» die Zahl der erforderlichen Wiederholungen wesentlich stärker anwachsen lässt. Vergessen, Vergessenskurve.