Eignungsuntersuchung

 

[engl. aptitude examination], Abk. EU, [AO, DIA], die zur Beurteilung und Auslese von Menschen in der Berufsberatung, industriellen Psychotechnik usw. angewandten psychol. Verfahren. Im Ggs. zu der früheren Bevorzugung apparativer «Messungen» einzelner Funktionen wird heute überwiegend das Intelligenzniveau, die Intelligenzstruktur, die Arbeitsweise (Sorgfalt, Dauer, Tempo, Konzentration, Belastbarkeit; Konzentration, Diagnostik, Intelligenztest) sowie die Motive und die bes. Persönlichkeitsmerkmale mit Tests, Testapparaten und Arbeitsproben ermittelt (Personalauswahl). Zusätzlich werden Prüfungen des Handgeschicks (Handgeschicklichkeitstest) und der Sinnesfunktionen vorgenommen. Auch vielseitige Reaktionsgeräte sind in Verwendung. Die Ermittlung struktureller und konstitutioneller Beziehungen als entscheidendem Fundament für die Eignung gewinnt an Bedeutung, und die entspr. Untersuchungsmethoden haben Eingang gefunden. Ohne eingehende Berufskunde (bzw. Aufgabenanalyse, Tätigkeitsanalyse) ist keine Prognose der voraussichtlichen Bewährung oder Nichtbewährung zu erzielen. In den ersten Jahren der Anwendung der Eignungsuntersuchung wurden die Berufsanforderungen v. a. physiol. gesehen. Neben kogn. Voraussetzungen sind bes. auch motivationale Dimensionen (Motivationsdiagnostik) von Bedeutung. Assessment-Center.

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