ethische Grundfragen der Forschung in Bildungseinrichtungen
[engl. ethical issues regarding psychological research in educational institutions], [FSE, PÄD], betreffen forschungsethische (Forschungsethik) Prinzipien, die im Bildungskontext i. R. guter wiss. Praxis eingehalten werden sollten. Besonders bei Studien mit Minderjährigen als vulnerable Gruppe sind ethische Richtlinien einzuhalten, die über die allg. ethischen Grundprinzipien (Freiwilligkeit der Teilnahme, vollst. Informiertheit/Aufklärung, Datenschutz, Nichtschädigung) hinausgehen. Bei Kindern und Jugendl. kann eine Einwilligungsfähigkeit nicht vorausgesetzt werden, weshalb eine Einwilligung der Eltern zwingend notwendig ist. Darüber hinaus werden Studieninformationen in kindgerechter Sprache sowie eine Einwilligungserklärung auch der Minderjährigen von den Ethikkommissionen empfohlen, um die Freiwilligkeit sicherzustellen (DGPs, 2018). Auch Art und Höhe von incentives sollten so gewählt werden, dass die Wahrscheinlichkeit der Beeinflussung der Freiwilligkeit minimiert wird. Bei Erhebungen in Schulen sind darüber hinaus die Landesschul- und -datenschutzgesetze zu beachten. Im Schulkontext herrschen bes. Anforderungen an die Gewährleistung der Vertraulichkeit, um Teilnehmende in Gegenwart von Lehrkräften und Klassenkameraden vor unangenehmen Situationen zu schützen. Besteht die Möglichkeit von Zufallsfunden (z. B. bei bildgebenden Verfahren, Screenings auf Lern- und Entwicklungsstörungen) sollte dies in Studieninformationen und Einwilligungserklärungen Eingang finden. Abzuklären ist, ob eine indiv. Rückmeldung möglich ist und an wen (Eltern und/oder Kind) sich diese richten soll. Die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer schlägt eine verbindliche Rückmeldung von Zufallsfunden vor, sofern Interventionsmöglichkeiten bestehen (DGPs, 2018). Studien mit Minderjährigen sollten in jedem Fall von einer Ethikkommission geprüft werden.