Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen

 

[engl. flexible working], [AO], die Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen umfasst Maßnahmen hauptsächlich aus dem Bereich Human Resource Management, bei denen Beschäftigungsverhältnisse von einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung abweichen. Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen kann in fünf Dimensionen unterteilt werden: (1) zeitlich (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Jahresarbeitszeit, Schichtarbeit, flexible Arbeitszeit), (2) aufgabenbezogen (z. B. Polyvalenz), (3) räumlich (z. B. Telearbeit, mobile Arbeit), (4) lohnrelevant (z. B. Leistungslohn, Benefits), (5) numerisch (z. B. befristete Beschäftigung, Zeitarbeit, Outsourcing, Heimarbeit).

Alternativ wird Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen unterschieden, die über den internen oder über den externen Arbeitsmarkt geregelt wird. Bsp. für Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen über den internen Arbeitsmarkt sind flexible Arbeitszeit, Leistungslohn oder Polyvalenz. Externe Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen betrifft immer die Anstellungsverhältnisse z. B. in Form befristeter Beschäftigung oder Zeitarbeit. Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen wird von Unternehmen eingesetzt, um auf Anforderungen schneller reagieren zu können und Kosten zu verringern, z. B. durch den Einsatz von Zeitarbeit bei Auftragsspitzen oder um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen. Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen wird von Mitarbeitenden genutzt (z. B. zeitliche und räumliche), um Privat- und Berufsleben besser vereinbaren zu können (Work-Life-Balance). Kritisch gesehen werden bes. solche Formen der Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen, die die Sicherheit des Arbeitsplatzes betreffen (z. B. befristete Beschäftigung, Outsourcing). Die arbeits- und organisationspsychol. Forschung vergleicht v. a. Formen der Flexibilität von Beschäftigungsverhältnissen hinsichtlich Verhalten, Einstellungen, Emotionen oder Gesundheit der Beschäftigten.

Referenzen und vertiefende Literatur

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