Gedächtnisgesetze
[engl. laws of memory], [KOG], Gedächtnisgesetze bezeichnen i. e. S. die schon von Ebbinghaus (1885) entdeckten Gesetzmäßigkeiten des Verlaufs des Lernens und des Vergessens, die sich in der Form von Kurven (Gedächtnis, Lernkurve) darstellen lassen. Demgemäß ist der Lernerfolg bei der ersten Einprägung am größten und wird bei den folg. fortschreitend kleiner. Für die Menge des Behaltens ergibt sich eine Kurve, die zunächst steil ansteigt, dann aber immer flacher wird. Umgekehrt nimmt beim Vergessen die Menge des Behaltenen über die Zeit zunächst sehr rasch, dann fortschreitend langsamer ab. I. w. S. bez. man als Gedächtnisgesetze einzelne spez. Regeln, z. B.: (1) Die Gedächtniswirkung steigt mit der Intensität des Reizes. (2) Sinnfreies Material wird weniger schnell gelernt als sinnvolles, das durch innere Beziehungen verbunden ist. (3) Die größte Leistungsfähigkeit besitzt das Gedächtnis in der Jugend. Ebbinghaus-Gesetz.