Glaubhaftigkeitsbegutachtung
[engl. appraisal/assessment of credibility], [DIA, RF], bei der Begutachtung der Glaubhaftigkeit geht es um die Frage, ob eine Person im spezif. Fall eine Aussage tätigt, die auf einem tatsächlichen Erlebnis basiert. Da es keine Merkmale gibt, die i. S. nomologischer Gesetze mit wahren oder unwahren Aussagen verknüpft sind, besteht das diagn. Vorgehen der Glaubhaftigkeitsbegutachtung im kontrastierenden Vergleich versch. Modelle, die alternative Erklärungen für die vorhandenen Daten anbieten. D. h., es ist zu prüfen, ob die infrage stehende Aussage anders als durch einen tatsächlichen Erlebnishintergrund erklärt werden kann. Im Wesentlichen geht es dabei um zwei Gegenhypothesen zur Wahrannahme, nämlich um (1) eine absichtliche Falschaussage und (2) um eine auf einer Pseudoerinnerung basierende obj. falsche Darstellung, die subj. für wahr gehalten wird.
Wahr versus erfunden: Es stellt eine schwierige Aufgabe mit hoher Anforderung an die kogn. Leistungsfähigkeit eines Zeugen dar, eine Aussage über ein komplexes Handlungsgeschehen ohne eigene Wahrnehmungsgrundlage zu erfinden. Dies gilt umso mehr, wenn die Aussage wiederholt i. R. einer unmittelbaren Befragungssituation produziert werden muss, in der Nachfragen gestellt werden können. Während eine wahr aussagende Person auf ereignisspezif. autobiografische Repräsentationen zurückgreifen kann, die episodischen Charakter (episodisches Gedächtnis) haben und bildhaft vorstellbare Informationen über spezif. raum-zeitlich lokalisierbare Ereignisse enthalten, muss der lügende Zeuge auf kogn. Schemata rekurrieren, die def.gemäß typische Merkmale einer Ereigniskategorie aufweisen. Erlebnisbasierte Aussagen sind deswegen im Vergleich zu erfundenen i. d. R. elaborierter und stärker indiv. durchzeichnet. Zudem versucht eine lügende Person den falschen Eindruck eines aufrichtigen Kommunikators zu erzeugen. Deswegen werden Äußerungen vermieden, die den Alltagsvorstellungen nach gegen ihre Glaubwürdigkeit sprechen könnten. Außerdem werden kogn. Ressourcen verbraucht, wenn lügende Personen mit der Kontrolle der Wirkung ihrer Täuschung beschäftigt sind, was wiederum die Leistung beeinträchtigt und zu weniger elaborierter Aussagequalität führt. Daher wird die Qualität der Aussage auf der Basis der indiv. Kompetenzen, Vorerfahrungen, dispositionellen Besonderheiten unter Beachtung der Aussagebereitschaft und unter Berücksichtigung der relevanten situativen Bedingungen bewertet. Zur Operationalisierung der inhaltlichen Qualität einer Aussage wurden versch. Kriteriologien entwickelt, die 1989 von Steller und Köhnken zu einer Liste von sog. Realkennzeichen zus.gestellt wurden (Steller & Köhnken, 1989; Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse). Der Qualitäts-Kompetenz-Vergleich (Steller, 2008) ermöglicht eine Schlussfolgerung darüber, ob der Aussagende in der Lage war, die vorliegende Aussage zu erfinden oder nicht.
Wahr versusPseudoerinnerung: Anders als eine lügende Person ist eine auf der Basis einer Pseudoerinnerung aussagende Person vom Wahrheitsgehalt der eigenen Aussage überzeugt und daher nicht mit Täuschungsverheimlichung und damit verbundener strategischer Selbstpräsentation beschäftigt und konstruiert auch nicht absichtlich eine falsche Darstellung (Fälschung(-sverhalten)), sondern nimmt Bezug auf ihre vermeintliche Erinnerung. Unterschiede in der Aussagequalität zu erlebnisbasierten Aussagen lassen sich nicht oder allenfalls in geringem Umfang finden, jedenfalls dann nicht, wenn es zur Ausbildung von komplexen Pseudoerinnerungen gekommen ist. Unterschiede bestehen aber im Hinblick auf den Verlauf der Aussageentstehung und -entwicklung. Erinnerungen an tatsächliche autobiografisch bedeutsame Ereignisse beziehen sich auf in der Vergangenheit gemachte Erfahrungen, die abgeschlossen und durch die Erfahrung begrenzt sind, und sind i. d. R. kontinuierlich. Pseudoerinnerungen sind demgegenüber immer diskontinuierlich, treten i. d. R. als Reaktion auf suggestive Befragungen oder auf eine aktive Suche nach vermuteten aktuell nicht erinnerbaren Erinnerungen an traumatische Erlebnisse auf, können Muster aufweisen, die gedächtnispsychol. Gesetzmäßigkeiten nicht entsprechen, sind nicht durch Erfahrung begrenzt und können sich deswegen immer weiterentwickeln. In der Begutachtung erfolgt daher eine genaue Rekonstruktion der Aussageentstehung und -geschichte, um etwaige suggestive Einflüsse feststellen oder ausschließen zu können.
Abschließend wird bei der Glaubhaftigkeitsbegutachtung geprüft, inwieweit sich die vorhandenen Daten mit den jew. Erklärungsmodellen psychol. sinnvoll vereinbaren lassen oder nicht und ob sich die Gegenannahmen zur Wahrannahme ausschließen lassen oder nicht (Volbert et al., 2010).